FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um Hypotheken und Liegenschaften.

Häufigste Fragen

Nein: Die HEV Hypothek regelt alles direkt mit Ihrem aktuellen Hypothekargeber.  

Wenn Sie die Hypothek online berechnet haben, erhalten eine Liste aller notwendigen Unterlagen, oder wir rufen Sie an.  

Bis 5 Jahre vor der ordentlichen Pensionierung: 

  • Pensionskassen-Guthaben 
  • Guthaben in der Säule 3a (Bank oder Versicherung)
  • Lebensversicherungspolicen mit Rückkaufswert

Vierteljährlich per Lastschriftverfahren (LSV)  

Man kann bis zu 75% des Werts belehnen, wobei der Teil über 65% amortisiert werden muss. Die Differenz aus Mieteinnahmen und Nebenkosten/Amortisation muss die kalkulatorischen Kosten der Hypothek decken.  

Bis zu 12 Monate vor Ablauf. Wir nehmen rechtzeitig mit Ihnen Kontakt auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.  

Der HEV gewährt Hypotheken nicht selbst, sondern hat die HypothekenZentrum AG (eine Gesellschaft der VZ Holding AG) mit dem Pooling der Mitgliederhypotheken beauftragt.  

Sie können den Zins gegen einen Zuschlag bis zu 12 Monate voraus fixieren.  

Indirekt und steuerlich begünstigt mit Einzahlungen in die 2. oder 3. Säule. Beim Ablauf der Hypothek amortisieren Sie den Rest direkt.  

Bei selbstgenutztem Eigentum mindestens 20% des Belehnungswerts, bei Rendite-Objekten und Ferienwohnungen mindestens 25%.

Eine gestaffelte Ablösung ist möglich, wenn maximal drei Jahren zwischen der ersten und letzten Auszahlung liegen. Unter Umständen müssen die Schuldbriefe angepasst werden. 

Die HEV-Hypothek soll auch im Alter tragbar bleiben. Darum berechnen wir von Anfang an auch die Tragbarkeit nach der Pensionierung.  

Wenn alle Dokumente und Informationen zum Kreditantrag vorliegen, kann es vom ersten Kontakt bis zur Auszahlung der Hypothek 2 bis 3 Wochen dauern. Wir empfehlen, genug Zeit einzuplanen – idealerweise mindestens einen Monat.  

100‘000 CHF; bei selbstgenutztem Wohneigentum 250‘000 CHF und bei Rendite-Objekten 500'000 CHF  

Ja: Bei selbstgenutztem Wohneigentum können sie es als Eigenkapital oder als Zusatzsicherheit anrechnen lassen. Der anrechenbare Wert hängt von der Art der Vorsorge ab.  

Ja: 250'000 CHF für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen und 500‘000 CHF für Mehrfamilienhäuser  

Eine HEV-Hypothek ist günstiger als die offiziellen Sätze der Banken. Es kann sein, dass eine Bank ein vergleichbares Angebot macht, wenn Sie die Offerte des HEV vorlegen. Fragen Sie sich in diesem Fall, warum Sie nicht von Anfang an ein besseres Angebot bekommen haben. Und denken Sie auch daran, dass Sie unter Umständen den höheren Standardsatz bezahlen, wenn Sie Ihre Hypothek verlängern.  

Ja: 

  • Objekte in der Landwirtschafts-, Gewerbe- oder Industriezone 
  • Objekte mit Altlasten-Eintrag 
  • Objekte im Baurecht 
  • Liebhaber-Objekte"  

Wenn man eine Hypothek zurückzahlt, bevor die vertragliche Laufzeit zu Ende ist, fällt in der Regel eine Entschädigung an. Die Einzelheiten erfahren Sie aus Ihrem Kreditvertrag.  

Sie muss selbstragend sein: Die Mieterträge abzüglich Nebenkosten und Amortisation müssen die kalkulatorischen Kosten der Hypothek decken.  

Nein, Sie können Ihre Bank- und Versicherungsgeschäfte unverändert weiterführen.  

Nein, aber die Mieteinnahmen werden bei der Berechnung der Tragbarkeit berücksichtigt.  

Die HypothekenZentrum AG (ein Unternehmen der VZ Guppe) verwaltet seit 2002 einen Hypothekenpool für den HEV Schweiz. So bekommen HEV-Mitglieder mit minimalem Aufwand eine Hypothek und profitieren von fairen Konditionen.  

Hypothekarexpertinnen und -experten der HEV Hypothek prüfen Ihre Angaben und Ihre Unterlagen und bereiten den Kreditantrag vor. Dann definieren wir mit Ihnen zusammen die Strategie und besprechen die Rahmenbedingungen. Wenn Sie sich für eine Hypothek entschieden haben, bekommen Sie die Kreditverträge.  

Hypothekargeber verlangen in der Regel eine Entschädigung für ihren administrativen Aufwand. Bei der HEV-Hypothek ist die Ablösung kostenlos.